Da es bei privaten Krankenkassen keine einheitliche Leistungspflicht gibt, empfehle Ich Ihnen sich vorab bei Ihrer PKV nach den vertraglichen Bedingungen zur Kostenübernahme einer Psychotherapie zu erkundigen.
Bei Personen, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind übernimmt die Beihilfestelle anteilig die Kosten einer Psychotherapie. Der Antrag auf Psychotherapie sollte von Ihnen vor Beginn der Therapie bei der Beihilfe beantragt werden.
Sie können sich auch dazu entscheiden die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung selbst zu übernehmen, wenn Sie zum Beispiel gesetzlich versichert sind, aber keinen Therapieplatz finden oder nicht wollen, dass ihr Befund aktenkundlich wird.
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